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Die einen sagen, in der heutigen Zeit sei sie für jeden Anwalt unverzichtbar, um die Interessen des Mandanten optimal vertreten zu können. Die anderen sind der Ansicht, sie habe im deutschen Rechtssystem nichts zu suchen. Manche attestieren ihr sogar die Fähigkeit, die obersten Prinzipien unseres Rechtsstaates zu untergraben. Die Rede ist von der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit, der sog. Litigation-PR.
Für Anwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten ist prozessbegleitende Kommunikation als Erweiterung des Leistungsspektrums für ihre Mandanten seit Langem eine Selbstverständlichkeit. Zielgerichtet arbeiten Anwälte mit PR-Experten zusammen, um die Sichtweise ihrer Mandanten der breiten Öffentlichkeit durch die Medien zugänglich zu machen. Damit soll nicht nur die öffentliche Meinungsbildung zugunsten des Mandanten gesteuert und der Mandant vor einem drohenden Reputationsschaden im Zuge seiner Verstrickung in den Gerichtsprozess bewahrt werden. Vielmehr versuchen die Anwälte, durch strategische Rechtskommunikation tatsächlichen Einfluss auf den Verlauf der laufenden juristischen Auseinandersetzung zu nehmen.
Das erscheint folgerichtig in einem Rechtssystem, in welchem das Volk in Gestalt einer Jury tatsächlich die Macht besitzt, über das Schicksal eines Angeklagten zu entscheiden, in welchem Gerichtsprozesse vor laufender Kamera stattfinden und in jedem beliebigen Wohnzimmer verfolgt werden können. Hier kann es von entscheidender Bedeutung für den Ausgang eines Prozesses sein, welche Meinung sich die Öffentlichkeit von einem Fall gebildet hat.
Die Macht der medialen ÖffentlichkeitDie deutsche Justiz und auch die deutsche Öffentlichkeit vertrauen dagegen nach wie vor zu Recht der Unabhängigkeit ihrer Richter und Staatsanwälte und deren unerschütterlichem Judiz. Wohlbemerkt urteilen und verurteilen aber auch in Deutschland nicht alleine die Gerichte. Auch hierzulande fällt die nicht juristisch gebildete Öffentlichkeit ihr Urteil über Schuld oder nicht Schuld eines in den Fokus der medialen Berichterstattung gelangten Beteiligten eines Rechtsstreits. Die Öffentlichkeit urteilt – teils mit schwindelerregender Schnelligkeit und mit einer emotionalen Sprengkraft, die in der Tat beängstigend sein kann. Dabei ist die Beeinflussung und Lenkung der öffentlichen Meinung schon lange nicht mehr allein der Berichterstattung in den Medien zuzuschreiben. Wenn es darum geht, die Massen zu mobilisieren, sorgt das Internet für eine ganz eigene Dynamik. Gibt ein Webblogger sein vermeintliches Insiderwissen im Word Wide Web zum Besten, um den Beteiligten eines Rechtsstreits zu diskreditieren, so kann dieser Beteiligte, sei es ein Unternehmen oder ein Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, innerhalb von wenigen Minuten einen weltweiten Gesichtsverlust erleiden und in große Erklärungsnot geraten. Dies gepaart mit anhaltender negativer Berichterstattung in der Presse kommt für den Betroffenen einer öffentlichen Hinrichtung gleich.
Wirtschaftlicher Schaden durch ReputationsverlustDie Gefahr eines bleibenden Schadens liegt auf der Hand: Kaum jemals wird der stigmatisierte Verdächtigte, Angeklagte oder Verurteilte die Chance erhalten, das einmal über ihn in den Medien oder im Internet gefällte Urteil revidieren zu können, selbst wenn er den Gerichtsprozess letzten Endes gewinnt. Die ersten Schlagzeilen in der Presse über die Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft schlagen so hohe Wellen, dass es am Ende niemanden mehr interessiert, wenn Jahre später auf die Anklage ein Freispruch erfolgt. Was in der öffentlichen Wahrnehmung haften bleibt, ist der Makel des ersten Verdachts, ist die Stigmatisierung eines im Zweifel Unschuldigen, dessen Auswirkungen nicht zuletzt an dem durch den Image- und Vertrauensverlust bedingten wirtschaftlichen Schaden gemessen werden können.
Ein Blick auf die mediale Berichterstattung der jüngsten Zeit bietet mannigfaltige Beispiele für diesen Reputationsverlust und seine Folgen: Banken, Versicherungen, Politiker, hochkarätige Wirtschaftsfunktionäre und Prominente verlieren als Folge ihrer gerichtlichen Auseinandersetzungen ihre Glaubwürdigkeit und ihre Popularität. Ein Unternehmen, dass große Summen ausgibt, um als umwelt-oder sozial- verantwortungsbewusst zu gelten, das in Imagekampagnen und Werbung investiert, um sich von der Konkurrenz durch sein sauberes Image abzuhebenden, hat nun massiven Schaden genommen, selbst wenn es de facto vor Gericht einen Sieg erringen konnte.
Sieg an allen Fronten durch Rechtskommunikation Aber auch umgekehrt funktionieren diese Mechanismen im Gerichtssaal der Öffentlichkeit: Durch geschickte strategische Rechtskommunikation vor-,während und nach der gerichtlichen Auseinandersetzung kann ein Beteiligter, ob er schuldig gesprochen wird oder nicht, die Sympathien der Bevölkerung und somit seines wirtschaftlichen Umfeldes auf sich ziehen, kann als Held oder Märtyrer gefeiert werden – manchmal sogar im diametralen Gegensatz zur eigentlichen Rechtslage. In enger Zusammenarbeit mit den mandatierten Anwälten bereiten die Kommunikationsexperten komplexe juristische Zusammenhänge mediengerecht auf und machen die Perspektive des Mandanten und gegebenenfalls die Strategie seiner Anwälte in der Öffentlichkeit verständlich. Durch gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entgegnen sie schon im Vorfeld eines Prozesses der negativen Berichterstattung in den Medien und verteidigen den Mandanten gegen zur Stigmatisierung geeignete Äußerungen durch Staatsanwaltschaft, Prozessgegner und anderen Kontrahenten.
Dem Mandanten bietet prozessbegleitende Rechtskommunikation eine zusätzliche Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, die öffentliche Wahrnehmung für sich zu gewinnen und so Einfluss auf den Verlauf des Gerichtsprozesses zu nehmen. Mehr noch: Sieht man eine rechtliche Auseinandersetzung als Krise, so steckt hierin auch die Chance, ein neues Image aufzubauen und positive Botschaften zu implementieren. Dabei bescheinigen Erkenntnisse aus der Kommunikationswissenschaft der Litigation-PR im deutschen Rechtssystem tatsächlich einen Beitrag zur Rechtsfindung vor Gericht leisten zu können: Einhellig verneint wird zwar der Einfluss auf das Beweisergebnis und die Urteilsfindung der Richter. Ein Einfluss der Medienberichterstattung auf das Meinungsklima im Gerichtssaal, die Abfassung des Urteils und letztendlich auf das Strafmaß wird jedoch eindeutig bejaht. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Unabhängigkeit unserer Richter sollte unter dem Einfluss der Medien, der sog. „vierten Gewalt“, nicht leiden. Der Mandant allerdings hat ein Recht auf die beste Verteidigungsstrategie seiner Anwälte.
RAIKE Kommunikation GmbHWiete EmskötterTel.: 040 / 34 80 92-24Fax: 040 / 34 80 92-11E-Mail: emskoetter(at)raike.infowww.raike.info